Garantiebestimmung


Wird in der Artikelbeschreibung eine Garantie ausgewiesen, bleiben Ihre gesetzlichen Mängelrechte uns gegenüber

hiervon unberührt.

 

Den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, werden im Folgenden Erläutert.

 

Garantiebedingungen für O’Bravia-Bespannungen der Solero-Schirme 

 

Soweit die Artikelbeschreibung den Hinweis auf eine vierjährige Garantie für die

Bespannungen der Modelle O’Bravia enthält, wie im Folgenden abgebildet, 

 

 

Name & Anschrift des Garatiegebers
Solero Trading B.V

Industrieweg 210

5683 CH Best - Niederland

T:+31(0)499 375327

 

Räumliche Reichweite der Garantie ist Europa

 

Garantiebedingungen: 

Für die Farbechtheit der Bespannung erhalten Sie eine Garantie für einen Zeitraum von 4 Jahren. 

Die Garantie gilt nicht bei Fehlgebrauch ( zb Verwendung bei Schneefall) Vernachlässigung  (zb keine Verwendung des Schutzhülles).

Die Garantie ist gültig, wenn die Bespannung sich innerhalb von 4 Jahren verfärbt oder wenn Sie beim Auspacken des Sonnenschirms 
einen Herstellungsfehler entdecken. Die Garantie fängt am Tag der Lieferung und endet 4 Jahre nach Lieferdatum. 

 

Wir bieten keine Garantie für unsere Schutzabdeckungen an, da die Abdeckungen 24 Stunden am Tag  jeden Wetterbedingungen 
ausgesetzt sind, jedes Produkt leidet unter diesen Umständen. Saurer Regen und starke Winde werden die Schutzabdeckungen beschädigen, 
leider kann es nicht verhindert oder gestoppt werden. Die Schutzabdeckung verhindert die Beschädigung der Bespannung
und es führt dazu, dass die Bespannung in einem optimalen Zustand viele Jahre lang bleibt, deshalb wird es empfohlen, die Schutzabdeckung bei Bedarf zu ersetzen dies ist eine kleine Investition für die Erhaltung Ihrer Sonnenschirmbespannung. Als Bestandskunde erhalten 
Sie dafür eine kleine Ermäßigung. 

 

Für weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

  

Wird in der Artikelbeschreibung eine Garantie ausgewiesen, bleiben Ihre gesetzlichen Mängelrechte uns gegenüber hiervon unberührt.

 

Garantieanspruch:

Eine präzise Problembeschreibung mit Gesamt- und Detailfotos (Gesamtfoto aus 2 – 3 m bzw. Detailfotos ab 0,7 m) ist zur
Beurteilung hilfreich. Die Behebung berechtigter Mängel erfolgt in der Regel nur gegen Vorlage des Kaufvertrags.
Nach Beurteilung der Beanstandung wird entschieden, ob das Produkt zur Beurteilung / Reparatur abgeholt, (teilweise) ersetzt
oder ob die Beanstandung abgelehnt wird. Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nach Klärung von Verantwortung und
Haftung nur für die bemängelte Sache und nicht für den gesamten Lieferumfang. Bei positieven befund wird kostenlos
eine neue Bespannung geliefert.

 

Sollten Sie unsere Garantie in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an uns, 

 

Sonnenschirme & Co - Oliver Cornelisses e.U.

Brühlgasse 9

8230 Hartberg

Österreich

 

Telefon +43 3332 63635 

 

E-Mail: info@sonnenschirme-co.at